Pressemitteilung der Verbraucherzentrale RLP: Wo sind die vorgeschriebenen Mehrwegbehälter?

Marktcheck deckt Missstände bei der Mehrwegangebotspflicht auf.

  • Seit Anfang 2023 müssen Speisen und Getränke zum Mitnehmen in Mehrwegverpackungen angeboten werden.
  • In einem Marktcheck hat die Verbraucherzentrale die Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht in vier Städten überprüft. 42 von 76 untersuchten Betrieben boten Mehrwegbehältnisse an.
  • Regelmäßige Kontrollen der Landkreis- und Stadtverwaltungen finden bislang kaum statt.


(VZ-RLP / 15.08.2023) Obwohl das Verpackungsgesetz seit Januar 2023 eine Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen vorschreibt, wird sie teilweise nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach einer Stichprobe in 76 Betrieben im Mai dieses Jahres. Einige Betriebe bieten gar keine Mehrwegverpackungen an, bei anderen müssen die Mehrwegbehältnisse gekauft werden. Darunter sind auch bekannte Kaffeehaus- und Bäckereiketten, die ihrer Pflicht nicht nachkommen.

In Mainz, Ludwigshafen, Trier und Koblenz wurden 76 Betriebe besucht, darunter Supermärkte, Restaurants, Cafés, Kinos und Tankstellen. 42 Betriebe boten Mehrwegbehältnisse an. Von den Betrieben, die keine Mehrwegbehältnisse anboten, kamen mindestens 35 Prozent der gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht nicht nach.

„Die meisten Betriebe nutzen ein betriebseigenes Mehrwegsystem“, so Sophie Röckert, Fachbereichsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Wer sein Pfand zurückhaben möchte, muss das Gefäß im gleichen Betrieb zurückgeben. Einheitliche betriebsübergreifende Systeme wären deutlich verbraucherfreundlicher.“

Nur etwa jeder zweite überprüfte Betrieb erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht durch eine gut sichtbare und deutlich lesbare Tafel oder ein Schild, das auf das Mehrwegangebot hinweist.

Bieten Betriebe Papp- oder Alubehälter statt Plastikboxen für das Essen-to-go an, sind sie von der Mehrwegpflicht befreit und können diese dadurch umgehen. „Einwegverpackungen aus Karton sind keine akzeptable Alternative“, kritisiert Röckert. „Sie sind ressourcenintensiv und nicht wiederverwertbar. Die Politik sollte das Verpackungsgesetz deutlich verschärfen, um Umgehungsversuche zu unterbinden und umweltfreundlichere Lösungen zu fördern.“ Auch die großen Ketten, die bislang keine Mehrwegsysteme anbieten, müssen sich ihrer Verantwortung für Umwelt- und Klimaschutz stellen und verbraucherfreundliche Optionen anbieten

Kontrollen durch die Landkreis- und Stadtverwaltungen finden nach der Erhebung der Verbraucherzentrale bislang kaum statt. Verstöße werden unterschiedlich geahndet. „Ohne effektive Kontrollstrukturen und einheitliche Ahndungsregeln wird sich die Mehrwegverpackung nicht flächendeckend durchsetzen“, so Röckert.

Hintergrund:

Seit Januar 2023 müssen Betriebe, die Speisen oder Getränke zum Mitnehmen in Einwegverpackungen aus Kunststoff oder Einwegbecher verkaufen, auch Mehrwegverpackungen anbieten. Dies schreibt das Verpackungsgesetz vor. Ausnahmen gibt es für kleine Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitenden und einer Verkaufsfläche bis zu 80 Quadratmetern. Werden Speisen ausschließlich in Verpackungen aus Papier, Karton oder Alufolie verkauft, sind die Betriebe von der Mehrwegangebotspflicht befreit.

Ausführliche Informationen zum Marktcheck finden sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

VZ-RLP

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